2 Unternehmensprofile auf Social-Media-Plattformen

Auch wenn es nur der erste kleine Schritt ist, ein Unternehmensprofil bei einer Social-Media-Plattform zu registrieren, und die großen Aufgaben, langfristig Inhalte bereitzustellen und in den Dialog zu treten, noch auf den Social Media Manager zukommen, so sollte dieser Schritt zu Beginn nicht vernachlässigt werden. Man muss sich nur vorstellen, welche Konsequenzen es haben kann, wenn eine etablierte Social-Media-Plattform eines Unternehmens geschlossen werden muss, weil der Account gegen Rechte Dritter verstößt…


Grundsätzlich sollten Sie immer im Blick haben, ob Sie gerade ein privates Profil einrichten oder eines für Ihre Firma bzw. Organisation. Die Trennung ist wichtig, denn die Einstufung eines Accounts in „privat“ oder „gewerblich“ hat unterschiedliche rechtliche Auswirkungen. Der Social-Media-Kanal eines Unternehmens sollte immer klar als solcher zu erkennen sein. Dies ist besonders wichtig bei Plattformen wie beispielsweise Facebook, die zwischen privaten und gewerblichen Accounts unterscheiden und für diese verschiedenen Account-Typen auch unterschiedliche Nutzungsbedingungen aufsetzen. Facebook ist in diesem Punkt rigoros, nachzulesen in der „Erklärung der Rechte und Pflichten“ (http://www.facebook.com/legal/terms): Kommerzielle Aktivitäten dürfen nur auf Unternehmensseiten stattfinden. Es ist Unternehmen zudem untersagt, private Profile anzulegen oder für die Unternehmenskommunikation zu nutzen. Wer dagegen verstößt, dem droht die Löschung des gesamten Profils samt Inhalt.

Vor jeder unternehmerischen Aktivität im Internet steht die Einrichtung eines Kommunikationskanals. Gemeint ist damit z. B. der Name des Blogs bzw. der Name der Domain, auf der das Blog entstehen soll. Genauso fällt darunter auch der Name eines Google+ bzw. Twitter-Accounts, eines YouTube-Kanals oder die Bezeichnung einer Seite (Fanpage) auf Facebook.

Bevor Sie auf einer Social-Media-Plattform zu kommerziellen Zwecken aktiv werden, lesen Sie die Nutzungsbedingungen und prüfen Sie, in welchem Rahmen dies von den Betreibern erlaubt wird.

2.1 Avatar und Profilname

Der Profilname und der Avatar (das Profilbild) sind die lesbaren und visuellen Kennzeichen einer Unternehmenspräsenz im Social Web. Als virtuelles Aushängeschild sind sie damit der Grundstein zu jedem Social-Media-Projekt eines Unternehmens. Gerade deswegen sollte dieser Bereich rechtlich abgesichert sein. Auch ein Account ohne bereitgestellte Inhalte kann bereits für sich gegen geltendes Recht verstoßen, wenn z. B. der registrierte Profilname rechtswidrig ist.